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„Zeit, dass sich was dreht“ – von der digitalen und rechtlichen Kreislaufanregung in der Abfallwirtschaft

von Birgit Eibl | 18.06.2019

© Pixabay

Den Kreislauf anregen…

Die Schaffung einer Kreislaufwirtschaft wird in letzter Zeit mit Nachdruck forciert: Im – bisherigen – Regierungsprogramm findet sich ein Bekenntnis zu ihrer Förderung. Auch auf europäischer Ebene wurden im Mai 2018 Maßnahmen auf Grundlage des EU-Kreislaufwirtschaftspakets verabschiedet, die u.a. das Erreichen ehrgeiziger Recyclingquoten bezwecken. Tatsächlich ist die Schaffung einer Kreislaufwirtschaft aber kein neues politisches Bestreben. Vielmehr ist sie bereits seit Jahrzehnten ein Anliegen der Abfallwirtschaft. In Zeiten der „Plastikkrise“ und regelmäßiger Umwelt-Demonstrationen sind die Themen Abfallvermeidung und Müllreduktion aber nicht nur brisanter denn je, es zeichnen sich auch neue Möglichkeiten ab, diese Ziele zu verfolgen. Auch die Digitalisierung bietet neues Potential zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft, das teilweise bereits genutzt wird. In der Gesetzgebung zeichnet sich ebenso ein dahingehender Wille ab. Ein Überblick:

Das Konzept der Kreislaufwirtschaft

Der Begriff der Kreislaufwirtschaft ist eng mit dem Streben nach Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung bzw -effizienz verbunden. Er bezeichnet ein Konzept, das eine möglichst extensive Wiederverwendung und umfassendes Recycling von Rohstoffen verfolgt, sodass diese langfristig Teil des Wirtschaftssystems bleiben. Den Gegensatz dazu bildet die sogenannte „Linearwirtschaft“, in der Rohstoffe abgebaut und zu einem Produkt verarbeitet werden, das nach Ausschöpfen seiner Lebensdauer thermisch verwertet oder deponiert wird.

Das rechtspolitische Bestreben nach einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft besteht bereits seit Jahrzehnten und ist sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene rechtlich verankert: man findet es etwa in der sogenannten Abfallhierarchie (Art 4 Abs 1 Abfallrahmenrichtlinie, § 1 Abs 2 AWG 2002) wieder, an deren oberster Stelle die Abfallvermeidung steht. Erst danach folgen Wiederverwendungsmaßnahmen, Recycling und schlussendlich die Abfallverwertung vor der Abfallbeseitigung. Der Einhaltung dieser Hierarchie sind naturgemäß sowohl finanzielle als auch technische Grenzen gesetzt. Die Möglichkeiten, die die Digitalisierung nunmehr mit sich bringt, könn(t)en dazu genutzt werden, diese Limits neu zu definieren und somit die Schaffung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft voran zu treiben.

Digitalisierung als Chance für die Kreislaufwirtschaft

Einem Positionspapier des Wuppertal Instituts zufolge werden – trotz eines der weltweit führenden Abfallwirtschaftssysteme – selbst in der deutschen Industrie großteils Primärrohstoffe, d.h. aus der Natur gewonnene, unbearbeitete Materialien wie z.B. frische Holzfaser zur Papierherstellung, verwendet. Das Potential von Sekundärrohstoffen, also wiederaufbereitete Rohstoffe wie z.B. Altpapier, wird hingegen bei Weitem nicht ausgeschöpft. Grund dafür sollen vor allem Informationsdefizite hinsichtlich bereits gebrauchter Stoffe sein, die auf mehreren Ebenen bestehen und zu Hemnissen bei potentiellen Abnehmern führen: fehlendes bzw. nur mit erhöhtem Aufwand erlangbares Wissen etwa über die Qualität von Sekundärrohstoffen, die quantitative Verfügbarkeit am Markt oder die generellere Einsetzbarkeit der Stoffe machen Recyclingmaterial oftmals unattraktiver als Primärrohstoffe. Die Digitalisierung soll dabei helfen, die Vielfalt an notwendigen Informationen zu erheben, zu nutzen und zur Verfügung zu stellen. Als Beispiel dafür wird etwa Sensoring genannt, welches die Datensammlung und -erzeugung in Echtzeit zulässt. Damit könnten genaue Informationen über angefallenen Abfall an potentielle Abnehmer weitergegeben werden.

Darüber hinaus könnte eine digitale Vernetzung von Anbietern und Interessenten den Handel mit Sekundärrohstoffen erleichtern und somit attraktiver machen. So existiert bereits eine Online-Plattform zum europaweiten Handel mit Sekundärrohstoffen, die in einem Bestbieterverfahren erworben werden können. Eine weitere Online-Börse bietet etwa die Möglichkeit, neue oder gebrauchte Baustoffen und va Restposten, die ansonsten wohl entsorgt würden, zu kaufen oder zu verkaufen. Auch die Wissenschaft ist sich des Potentials des Megatrends Digitalisierung für die Anregung der Kreislaufwirtschaft bewusst und richtet ihr Augenmerk etwa auf vernetzte Recycling- und Verwertungsprozesse oder die Erarbeitung nachhaltigkeitsbezogener Kriterien.

Vom „Flächenrecycling“

Der Wunsch, eine Kreislaufwirtschaft zu schaffen, zeichnet sich auch in der geplanten, umfassenden Novelle des Altlastensanierungsgesetzes (in Verbindung mit Anpassungen des Umweltförderungsgesetzes und des Umweltkontrollgesetzes) ab, welche u.a. die Altlastensanierung stärker mit Flächenrecycling verknüpfen will. Flächenrecycling soll die Wiedereingliederung historisch verunreinigter Standorte, wie etwa ehemaliger Industrie- und Gewerbegelände, die nunmehr stillliegen und nicht genutzt werden, in den Wirtschaftskreislauf ermöglichen und somit den Flächenneuverbrauch reduzieren (vgl 87/ME XXVI. GP 1). Die erneute Nutzung kontaminierter Flächen birgt natürlich ein Risikopotential in sich und stößt dadurch auf Bedenken. Um Unsicherheiten beim Flächenrecycling zu reduzieren und die Wiedereingliederung gesetzlich näher definierter belasteter Altablagerungen und Altstandorte in den Wirtschaftskreislauf voranzutreiben, sollen Untersuchungen und Sanierungsmaßnahmen aus Altlastenbeiträgen gefördert werden, auch wenn diese Altablagerungen und Altstandorte nicht mit so erheblichen Kontaminationen oder Risiken verbunden sind, dass sie als „Altlast“ zu qualifizieren sind (vgl 87/ME XXVI. GP 1). Die Effektivität und der Erfolg des Flächenrecyclings werden abermals wesentlich von der faktischen Wirksamkeit dieser Maßnahmen abhängen, wobei auch die Digitalisierung einen Beitrag leisten soll. Als konkrete Digitalisierungsmaßnahme ist im Gesetzesentwurf etwa vorgesehen, Altlasten graphisch mittels Polygonen auf einer Online-Karte des Bundesgebiets darzustellen (§ 15 Abs 1 idF ME). Dadurch soll eine genauere örtliche Abgrenzung der Altlasten, die bisher mittels Grundstücksnummern dargestellt wurden, möglich und der Verwaltungsaufwand verringert werden (vgl 87 /ME XXVI. GP 4). Auch die Führung einer Datenbank über Altablagerungen, Altstandorte und Altlasten ist in Planung. Jene Altablagerungen und Altstandorte, bei denen nach einer Erstabschätzung eine erhebliche Kontamination oder ein erhebliches Risiko erwartet wird oder die hinsichtlich dieser Kriterien untersucht und beurteilt wurden, sind neben Altlasten im Internet zu veröffentlichen und ebenfalls lagemäßig abzubilden (§ 18 Abs 1 idF ME). Die leicht abrufbare, exakte Ausweisung belasteter Flächen könnte dazu beitragen, Unsicherheiten, die von der Nutzung vorbelasteter Flächen abhalten, zu verringern.

Und so schließt sich der Kreis… oder nicht?

Die Digitalisierung und die rechtliche Regulierung stehen in einem engen Konnex und sind voneinander abhängig. Teilweise erleichtern die Errungenschaften der Digitalisierung die praktische Umsetzung bereits gesetzlich verankerter Ziele und Grundsätze. Denn wie schon angedeutet, ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft kein neues Konzept. Tatsächlich enthält das Abfallwirtschaftsrecht bereits seit Jahrzehnten entsprechende Regelungen: bereits mit der Einführung des AWG 1990 wurde das Primat der Abfallvermeidung vorgesehen. Die Förderung der Kreislaufwirtschaft ist seit 1996 im damaligen § 7 Abs 1 AWG 1990 normiert (heute § 14 Abs 1 AWG 2002). Um neue Möglichkeiten effektiv zu nutzen, ist demgegenüber oftmals die rechtliche Anpassung bestehender Regelungen erforderlich. Das spiegelt sich etwa in den neuen Bestimmungen zur Darstellung von Altlasten und gewissen Altablagerungen und -standorten in der geplanten ALSAG-Novelle wieder. Die Etablierung einer Kreislaufwirtschaft ist in ihrer Gesamtheit eine komplexe Herausforderung, die auch die Digitalisierung alleine nicht lösen können wird. Sie kann der Kreislaufwirtschaft jedoch neuen Antrieb geben und einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, Ressourcen sinnvoll wiederzuverwenden, zu recyceln und damit dem bereits vor Jahrzehnten festgesetzten Ziel, den Kreislauf „in Schwung zu bringen“, einen Schritt näher zu kommen.

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