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Innovation v Recht – #challengeaccepted

von Melissa Neuhauser, Alexander Hiersche | 29.05.2020

Photo by Franck V. on Unsplash

Neue Technologien verändern die Welt – und auch die Rechtswissenschaften. Innovation und Recht stehen dabei in einem Wechselspiel: Während ForscherInnen ständig neue Technologien erschaffen, werden JuristInnen versuchen, auf diese mit den Möglichkeiten ihres Rechtssystems zu reagieren.

Diese Problematik ist keineswegs bloß eine aktuelle: So wurden etwa US-amerikanische Gerichte vor rund 150 Jahren mit der Frage konfrontiert, ob bestehende rechtliche Regelungen für Botendienste zu Pferde auch auf die damals neuartigen (und deswegen rechtlich noch ungeregelten) Telegraphendienste anzuwenden seien.

Meist wird mittels Kategorisierung versucht, neue Ideen mit den jeweils geltenden gesetzlichen Grundlagen, die etwa in Österreich teils noch aus dem 19. Jahrhundert stammen, in Einklang zu bringen. Dass das oft gut gelingen kann, zeigt ein OGH-Rechtssatz, der sich ursprünglich nur auf Telegramme bezog, im Laufe der Jahre aber auch auf Telefax und E-Mails angewandt wurde (RIS-Justiz RS0017219). So sprach der OGH 1985 aus, dass es für das Schriftlichkeitserfordernis von Erklärungen nicht ausreicht, dass ein Telegramm den Namen des Erklärenden enthält, sondern eine wirkliche Unterschrift beigefügt werden muss. 1995 wurde dieses Prinzip für Telefax, 2010 für E-Mails bestätigt.

Doch es gibt auch Fälle, in denen eine Kategorisierung nicht oder nur schwer möglich ist. Hier liegt es am Gesetzgeber, entweder schnell auf Neuentwicklungen zu reagieren oder einen passenden Rahmen für das „Ausprobieren“ von Ideen – etwa in Form einer „Regulatory Sandbox“ – zu schaffen.

Dabei muss stets bedacht werden, dass Kategorisierungen nicht unveränderlich sind, sondern ebenso einem gesellschaftlichen Wandel unterliegen. Bislang wurden etwa „Bildschirmaufnahmen während des Spielens eines Videospiels“ mangels Fernsehähnlichkeit nicht den audiovisuellen Mediendiensten zugeordnet. Nun, da coronabedingt statt Sportveranstaltungen eSport im Fernsehen gezeigt wird, muss wohl auch diese Kategorisierung überdacht werden.

Idealerweise gehen Innovation und Recht Hand in Hand – nur so vermeidet man, dass der eine den anderen abhängt.

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