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Sharing Economy – Regulierung versus Innovation?

von Anna Theresa Mayer | 14.11.2017

Der Erfolg vieler Unternehmen der sogenannten Sharing Economy gegenüber ihren etablierten Mitbewerbern soll darauf beruhen, dass sie die für Mitbewerber geltenden Rechtsvorschriften – zurecht oder auch nicht – nicht einhalten. Ein Versuch einer Annäherung an die Frage: Bremst Regulierung Innovation?

Der Begriff der Sharing Economy fasst die unterschiedlichsten Geschäftsmodelle zusammen. Zumeist handelt es sich um Online-Plattformen, die die (vorübergehende) Nutzung von Waren und Dienstleistungen vermitteln. Während die Plattformen selbst von Unternehmen betrieben werden, werden die Waren und Dienstleistungen meist entgeltlich von Privatpersonen angeboten und abgenommen (sog „Peer-to-Peer“ oder „P2P“). Als derzeitige Schlüsselbranchen der Sharing Economy gelten die Kurzzeitvermietung von Unterkünften (auch für Tiere), die Personenbeförderung, Dienstleistungen für private Haushalte und das Crowdfunding.

Altes Konzept mit neuen Mitteln

Zwar ist das Konzept der Vermietung von gerade selbst nicht benötigten Gütern keinesfalls neu. Neu ist das Ausmaß solcher Aktivitäten, das durch Fortschritte in der Informationstechnologie ermöglicht wird. Durch die Sammlung und Aufbereitung großer Datenmengen gelingt es Online-Plattformen, die Transaktionskosten zu verringern und Angebot und Nachfrage auf effiziente Weise zusammenzuführen. Allfällige Vertrauensprobleme zwischen den Nutzern sollen durch Background-Checks und/oder wechselseitige Bewertungen gelöst werden. Aufgrund dieser Innovationen etablieren sie sich erfolgreich auf Kosten von traditionellen Anbietern in benachbarten bzw ähnlichen Branchen.

Unternehmen, die im Bereich der Sharing Economy agieren, sind aber oftmals gerade auch deshalb erfolgreich, weil sie mit ihren innovativen Geschäftsmodellen in Bereichen agieren, die (vermeintlich) keiner Regulierung unterliegen. Dies kann nachteilig für die Verbraucher, das Steueraufkommen und die traditionellen Unternehmen, die mit Unternehmen der Sharing Economy im Wettbewerb stehen, sein.

Dem Problem der gegebenen oder behaupteten regulatorischen Lücken versuchen Gesetzgeber, oft auch auf Druck von Lobbying der Interessenvertretung etablierter Unternehmen – wie Taxiinnungen und Hoteliersvereinigungen – dadurch beizukommen, dass sie die Aktivitäten nachträglich zu regulieren versuchen. Dies geschieht etwa in den Bereichen der Versicherungspflicht, der Sicherheitsvorkehrungen, des Steuerrechts, des Konsumentenschutzes, des Datenschutzes und dem (arbeitsrechtlichen) Schutz der Personen, die über die Plattform Dienste anbieten. Ein aktuelles Beispiel dafür ist etwa die ab September 2017 bestehende Verpflichtung für Online-Plattformen, die bei ihnen registrierten touristischen Privatunterkünfte der Stadt Wien zu melden. Aber auch andere Städte wie Barcelona, Berlin oder New York sind gegen Modelle wie jenes von Airbnb nachträglich eingeschritten.

Heikler Balanceakt

Durch eine (überschießende) Regulierung können die (Effizienz-)Vorteile der Sharing Economy verloren gehen und damit auch die Wettbewerbsbelebung, die die Sharing Economy in Märkten auslöst, die zuvor vor Wettbewerb durch Markteintrittshürden relativ geschützt waren. Andererseits haben Personen, die Leistungen über Sharing Economy Plattformen anbieten, ohne Regulierung einen (unfairen) Wettbewerbsvorteil gegenüber etablierten regulierten Unternehmen. Gesetzgeber und Vollziehungsorgane sollten daher nicht leichtfertig auf Zurufe reagieren, sondern bloß dort ansetzen, wo der Wettbewerb verzerrt oder Risiken für Anbieter oder Nutzer bestehen. Insbesondere sollte davon abgesehen werden, starr bestehende Vorschriften, die vor einem völlig anderen (historischen) Hintergrund geschaffen wurden, auf die neuen Formen der Sharing Economy zu übertragen.

Für Unternehmen der Sharing Economy bedeutet die Bedrohung ihrer Geschäftsmodelle durch nachträgliche Regulierung hingegen, dass sie ihren Erfolg nur dann langfristig sicherstellen können, wenn sie die möglichen Reaktionen von Gesetzgeber und Vollziehungsorganen bestmöglich zu antizipieren suchen und bereits bei der Erarbeitung ihres Angebots entsprechend berücksichtigen.

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